Betriebliche Kraftfahrzeugversicherung

Betriebliche Kraftfahrzeugversicherung

Auf Nummer sicher fahren.

Die Fahrzeuge eines Unternehmens – vom Geschäftswagen bis hin zum Transport-LKW – sind oft ein unverzichtbarer Bestandteil für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit. Der Grund: Mobilität und Flexibilität sind für ein Unternehmen in der heutigen Zeit ein Muss. Fällt also wegen eines Schadens – sei es aufgrund eines Unfalles, Diebstahls, Marderbisses oder Glasbruchs – ein Fahrzeug aus, ist schnelles Handeln gefragt. Idealerweise mit der optimalen Absicherung durch eine Kfz-Versicherung, um finanzielle Folgen zu vermeiden.



Glasbruch
Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleudert einem anderen Verkehrsteilnehmer einen Stein auf die Windschutzscheibe des Fahrzeuges. Die Scheibe reißt. Da der Verursacher nicht ermittelt werden kann, zahlt die Teilkasko-Versicherung die Reparatur der Scheibe.

Wildunfall
Gerade im Frühjahr und im Herbst in den Morgenstunden ist es sehr gefährlich durch Waldgebiete zu fahren. Plötzlich läuft ein Reh auf die Fahrbahn und sie können nicht mehr rechtzeitig bremsen. In diesem Fall zahlt ihre Teilkasko Versicherung den Schaden an ihrem Fahrzeug.

Für alle Unternehmen, die über einen eigenen Fuhrpark verfügen.

Je nach Deckungsumfang, welcher vom Versicherungsnehmer festgelegt wird, kann folgendes versichert werden:

  • Haftpflicht-Versicherung
  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Haftpflicht-Versicherung (Pflichtversicherung): Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen und zudem bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
  • Teilkasko-Versicherung: Ermöglicht eine Absicherung gegen Schäden, die durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Zusammenstoß mit Haarwild, Marderbiss oder Glasbruch entstehen.
  • Vollkasko-Versicherung: Auch bei selbstverschuldeten Unfällen oder wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist, sowie bei mut- oder böswilligen Beschädigungen durch fremde Personen greift der Versicherungsschutz.
  • Insassen-Unfallversicherung: Kommt dann zum Einsatz, wenn nach einem Unfall kein Schuldiger festgestellt werden kann bzw. der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht oder keinen Versicherungsschutz hat.

Kann im Fall einer Haftpflicht-, einer Teilkasko- oder einer Vollkasko-Versicherung ein Vorsatz nachgewiesen werden, ist kein Schadenersatz zu leisten. Auch Folgeschäden durch Marderbiss sind durch eine Teilkasko-Versicherung ebenso wenig abgedeckt wie Betriebs- und Motorschäden, sowie Schäden, die durch leichtfertiges Fahren oder eine mangelnde Sicherung des Fahrzeuges entstehen, bei einer Vollkasko-Versicherung.

Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa.

Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Millionen Euro versichert und im Rahmen dieser Versicherungssumme Personenschäden bis zu acht Millionen Euro pro geschädigter Person. Im Fall einer Voll- und Teilkasko-Versicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet – bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes.

Wer eine Haftpflicht-Versicherung abschließt, bekommt Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkasko-Versicherung deckt die Kosten für die Reparatur des eigenen Fahrzeuges oder ersetzt – im Falle eines Totalschadens – den Zeitwert bzw. unter bestimmten Voraussetzungen auch den Neuwert. Die Leistungen einer Insassenunfall-Versicherung: Eine Schadensregulierung im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen.

Sparteninformation Betriebliche Kraftfahrzeugversicherung

Wir sind persönlich für Sie da!

Sie erreichen Buck Versicherungsmakler unter
Telefon 040 / 64 22 44 55 oder service@versicherungsmakler-buck.de

Sie erreichen ULLMANN Versicherungsmakler unter
Telefon 040 / 64 22 37 57 oder service@versicherungsmakler-ullmann.de

Sprechen Sie uns an – wir freuen uns darauf, Sie zu beraten!

powered by webEdition CMS