Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichversicherung

Für andere Mitdenken zahlt sich aus.

Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.



Kunstfehler
Bei einer Operation unterlief einem Arzt ein Kunstfehler. Der geschädigte Rentner verklagte den Arzt bzw. die Klinik als Arbeitgeber und erhielt nach zwei Instanzeneine fünfstellige Summe als Entschädigung

Montagefehler
Elektriker Müller verlegte im Büro eines Kunden mehrere Leitungen. Einige Zeit später kam es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand, der den gesamten Bürotrakt in Schutt und Asche legte. Die hinzugezogenen Brandinspektoren der Kripo konnten Schadensursache und Verursacher eindeutig feststellen – die Versicherung des Elektrikers musste daraufhin für den Schaden aufkommen.

Überwachungs-/Ausführungsfehler
Ein Architekt wurde mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung eines Wohnhauses beauftragt. Durch ein Missverständnis und Defizite bei der Überwachung wurden die feuerpolizeilichen Auflagen nicht korrekt umgesetzt, was man erst bei der Abnahme nach Fertigstellung bemerkte. Die Folge: Diverse größere Umbauten mussten umgesetzt werden. Da hierzu mehrere Gewerke nötig waren und die am Bau beteiligten Handwerker nicht mehr verfügbar, kam es neben den massiven Mehrkosten zu größeren zeitlichen Verzögerungen beim Einzug– und damit zu Mietausfällen des Hausbesitzers.

Verkehrssicherungspflicht
Frau Meier, eine ältere Dame, besuchte am frühen  Morgen ein Schuhgeschäft. Die Reinigungskraft des Ladens war trotz des zu erwartenden Kundenansturms gerade erst fertig geworden, so dass Frau Meier auf dem spiegelglatten, frisch gewischten Marmorboden ausrutschte und sich den Oberschenkelhalsknochen brach. Die Kosten für den wochenlangen Krankenhausaufenthalt und die Folgebehandlungen aufgrund einer dauerhaften Schädigung trug die Versicherung.

Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber.

Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere auch die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter Produkte. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.

Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Zurzeit betragen die Regeldeckungssummen 2.000.000 Euro für Personen-, 1.000.000 Euro für Sach- und 100.000 Euro für Vermögensschäden. Sofern höhere Deckungssummen benötigt werden, um Ihr betriebliches Risiko zu versichern, können diese Deckungssummen im Einzelfall individuell angepasst werden.

Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert. Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B.

  • durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
  • infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
  • wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
  • für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse
  • durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen
  • durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen

Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet.

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind beispielsweise

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
  • reine Vermögensschäden

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass Sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte).

Für Produkte, die durch Ihre Lieferung oder Ihr „Liefern lassen“ ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden. Auch für Betriebe, welche für die Kfz-Industrie produzieren, gibt es spezielle Regelungen.

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers. Derzeit betragen die Regeldeckungssummen 2.000.000 Euro für Personen-, 1.000.000 Euro für Sach- und 100.000 Euro für Vermögensschäden. Sofern höhere Deckungssummen benötigt werden, um Ihr betriebliches Risiko zu versichern, können diese Deckungssummen je nach Bedarf im Einzelfall individuell angepasst werden.

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche verschieden ausfallen.

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz.
Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, je nach individuellem Bedarf.

Benötigte, aber nicht zusätzlich vereinbarte Deckungserweiterungen, bedeuten gefährliche Versicherungslücken. Dieser Schutz sollte daher nur von fachlich versierten Beratern auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidert werden.

Sparteninformation Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung

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