20.12.2016

Unisex-Tarife - vor der "Gleichberechtigung" noch Vorteile sichern!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass unterschiedliche Versicherungsbeiträge für Männer und Frauen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Bisher gab es für Versicherungsbeiträge eine Sonderregelung, welche die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen aufgrund von statistisch nachweisbaren Unterschieden erlaubte. Damit ist am 21.12.2012 endgültig Schluss! Ab dem 21.12.2012 dürfen nur noch Versicherungsverträge geschlossen werden, in denen einheitliche Beiträge für Männer und Frauen gelten. Aber bis dahin…

Bis dahin können sich Mann und Frau noch die jeweiligen Beitragsvorteile dauerhaft sichern. Für Frauen besteht diese Möglichkeit noch bei Risikolebensversicherungen und Unfallversicherungen. Männer haben momentan noch deutliche Beitragsvorteile bei Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen und Rentenversicherungen.

Die nachstehenden Beispiele geben Ihnen einen groben Überblick, wie extrem sich die Beiträge zum Jahresende teilweise verändern werden. Besteht noch Absicherungsbedarf, sollten Sie zügig handeln.

Übrigens: Bereits bestehende Verträge werden grundsätzlich nicht auf die neuen Unisex-Tarife umgestellt. Lediglich bei unplanmäßigen Änderungen kann es zu einer Umstellung kommen. Wir stehen für Ihre Fragen rund um das Thema "Unisex" natürlich sehr gerne zur Verfügung.


Beispielberechnungen

Berufsunfähigkeitsabsicherung
35jähriger Bürokaufmann, 1.000 € Euro bis zum 65. LJ
bis 21. Dez. 2012: 63,47 € mtl.
ab 21. Dez. 2012: 68,66 € mtl. (+ 8,2 %)

Todesfallschutz
35jährige Erzieherin, 100.000 € bis zum 65. LJ
bis 21. Dez. 2012: 17,89 € mtl.
ab 21. Dez. 2012: 22,98 € mtl. (+ 28,5 %)

Pflegeergänzung
65jähriger Pensionär, 1.000 € ab Pflegestufe III
bis 21. Dez. 2012: 40,91 € mtl.
ab 21. Dez. 2012: 57,47 € mtl. (+ 40,5 %)

Basis der Berechnungen waren die entsprechenden Tarife des Volkswohl Bunds
im Tarifstand Augst 2012. Die Berechnungen stellen keine Empfehlungen dar. Sie
dienen lediglich der Veranschaulichung der Auswirkung auf die Beiträge, die durch
die vorgeschriebene Umstellung auf Unisex Tarife zu erwarten sind.


 

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