21.12.2023

Vermieter-Rechtsschutz für Wohn- und Gewerbeeinheiten

Gerade das Vermieterrisiko wird häufig unterschätzt. Das häufigste Argument: das ist mir zu teuer. Ist ein Mietverhältnis "gesund", herrscht Ruhe. Nur, dass kann sich schnell ändern und wenn die Parteien streiten, dann meistens nicht nur über einen Punkt, sondern über alles.

Und Räumungsverfahren sind langwierig und teuer. Insbesondere die Kosten einer Räumung sind hoch. Über das Gericht wird für gewöhnlich über die Gerichtskostenabrechnung ein Vorschuss eingefordert, der schnell mehrere tausende Euro betragen kann. Ob Sie diese nach Abschluss des Verfahrens je wieder sehen, bleibt offen.

Die Lösung: Vermieter-Rechtsschutz.

Üblich ist: der Preis bei einer Vermieter-Rechtsschutz ermittelt sich anhand eines %-Satzes der Jahresbruttomiete oder einer Stückprämie. Diese allerdings für gewöhnlich nur bis zu einer bestimmten Miethöhe.

Welche Anbieter für Ihr Risiko in Frage kommen, prüfen wie natürlich. Dazu müssen wir immer folgende Angaben haben:

  • Anzahl der vermieteten Wohneinheiten und Gewerbeeinheiten
  • Jahresbruttomiete je (!) Wohneinheit und je (!) Gewerbeeinheit 

Bitte bedenken Sie, dass es eine 3-monatige Wartezeit gibt. Schadenfälle, die ihre Ursache vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit haben, sind nicht versichert.

Ein paar Beispiele verdeutlichen das Risiko:

1) Mieter kündigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen.

Damit liegt ein Rechtsschutzfall vor. Das Gerichtskostengesetz (GKG) sieht hier als Streitwert pauschal die Jahreswarmmiete vor. Bei einer Miete von z. B. 4.300,00 € ist dies auch der Streitwert. Kosten für 1. und 2. Instanz (bei Unterliegen): 5.333,00 €. Gem. ZPO kann sogar bis zu einer 3-fachen Jahresmiete als Streitwert angesetzt werden. Dann erhöhen sich die Rechtsverfolgungskosten nochmals deutlich.

2) Der Mieter zahlt die Miete nicht. Vermieter kündigt.

Streitwert wie in Fall 1: mindestens die Jahresbruttomiete zuzüglich der aufgelaufenen Mietrückstände (bis zur 36-fachen Monatsmiete kann der Streitwert bei Mietkündigungssachen betragen). Auch hier mit der Kostenfolge wie in Fall 1. Hinzu kommt, dass bei Vorliegen eines Räumungstitels, wenn der Mieter nicht räumt, eine Zwangsräumung erfolgen muss. Diese kostet, da der Gerichtsvollzieher erstmal einen Spediteur beauftragt, 3.000 € und mehr. Auch diese Kosten sind versichert (bis zu 3 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen).

Gerne beraten wir Sie zu diesem komplexen Thema.

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