Ein „Muss“ für jeden Jäger!
Nach dem Bundesjagdgesetz ist jeder Jäger dazu verpflichtet, bei der Lösung des Jagdscheines nachzuweisen, dass er die gesetzlich vorgeschriebene Jagdhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat. Die Gefahr, bei der Jagd unabsichtlich einen Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Und gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.
Durchschuss
Nach Schussabgabe auf einen Rehbock wurde das Geschoss nach Austritt aus dem Wildkörper abgelenkt und durchschlug das Heck eines vorbeifahrenden PKWs. Der Geschädigte machte Schadensersatzansprüche für die Reparatur seines PKWs geltend. Der Schaden wurde auf ca. 750 € geschätzt.
Verwechslung
Auf einer Treibjagd sah ein Jagdhund einen Treiber, der gerade einen Hasen aufheben wollte. Der Hund rannte auf den Treiber zu und biss diesen in die Hand. Der Geschädigte forderte Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall. Die Kosten wurden auf ca. 3.500 €geschätzt.
Spaziergang
Das Kind eines Spaziergängers kletterte auf einen Hochsitz. Die Stufen der Leiter waren jedoch sehr morsch und das Kind stürzt von der Leiter. Es brach
sich einen Arm und erlitt diverse Prellungen. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Erstattung der Behandlungskosten. Die Kosten wurden auf 1.500 € geschätzt.
Verfolgung
Der Jagdhund hetzte ein Reh und kollidierte beim Überqueren der Bundesstraße mit einem vorbeifahrenden Auto. Am Auto entstand erheblicher Sachschaden. Der Besitzer des Fahrzeuges forderte Schadensersatz für die Reparatur des Fahrzeuges in Höhe von 4.300 €.
Hochsitz
Beim Abbau eines Hochsitzes wurde versäumt, die Nägel aus dem Baumstamm zu entfernen. Als Waldarbeiter den betroffenen Baum fällten, wurde die Kettensäge durch den Nagel beschädigt. Der Schaden wurde auf 100 € geschätzt.
Für alle Personen, die nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben möchten.
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Jäger, Jagdpächter, Jagdherr bzw. Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt.
Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt dann unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Der Leistungsumfang der Jagdhaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und daraus als Folge entstehende Vermögensschäden.
Zusätzlich ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers u.a. aus folgenden Nebenrisiken (evtl. gegen Mehrbeitrag) versicherbar:
Die Versicherung gilt weltweit. Für Schadensereignisse, welche im Ausland vorkommen, gibt es spezielle Bedingungen.
Unfallversicherung: Der Umgang mit Waffen, schwieriges Gelände, wilde Tiere, usw. erhöhen natürlich das Risiko eines Unfalls enorm. Um nach einem Unfall das nötige Kapital für Umbauten von Kfz, Wohnung und ähnlichem zur Verfügung stehen zu haben, ist der Abschluss einer ausreichenden Unfallversicherung sinnvoll.
Sie erreichen Buck Versicherungsmakler unter
Telefon 040 / 64 22 44 55 oder service@versicherungsmakler-buck.de
Sie erreichen ULLMANN Versicherungsmakler unter
Telefon 040 / 64 22 37 57 oder service@versicherungsmakler-ullmann.de
Sprechen Sie uns an – wir freuen uns darauf, Sie zu beraten!