Pflegezusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung

Kinder haften für Ihre Eltern!

Im Jahr 2008 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 2,1 Millionen Leistungsempänger. Häufigste Ursache für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen. Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel der Pflegeperson für die Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen.



Pflegeheim
Die Rentnerin Frau K. stürzte zu Hause und konnte nicht mehr alleine aufstehen. Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt wird klar, dass sie zukünftig auf Hilfe angewiesen sein wird. Da die Kinder von Frau K. alle berufstätig sind, ist eine Unterbringung im Pflegeheim nicht zu vermeiden. Die Rente von Frau K. und die Ersparnisse reichen bei weitem nicht aus, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken. Da sie keine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hatte, müssen die Kinder jeden Monat mehrere hundert Euro für die Unterbringung im Pflegeheim zuzahlen.

Schlaganfall
Herr M. ist 45 Jahre alt und hat vor kurzem einen Schlaganfall erlitten. Trotz schneller medizinischer Versorung wird der Familienvater ein Pflegefall bleiben. Um die Familie zu versorgen, muss seine Frau wieder Vollzeit arbeiten gehen. Glücklicherweise hat Herr M. eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. So ist die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst finanzierbar.

Für jeden, der sich selbst und seine nächsten Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Pflegefall schützen möchte.

Grundsätzlich sind folgende Varianten der Pflegezusatzversicherung möglich:

Pflegetagegeld
Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Patient zur freien Verfügung hat. Der Versicherte kann selbst entscheiden, wofür das Geld genutzt wird. Die Höhe des ausgezahlten Tagesgeldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen).

Pflegekostenversicherung
Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig auswirken: Sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung wenig. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die Restkosten aus eigener Tasche zahlen. Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Kosten auf zum Beispiel durch Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes. Dazu zählen nur die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht erstattet. Lässt sich der Versicherte von seinen Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus als bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst.

Pflegerenten
Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Das Pflegefallrisiko wird hierbei mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgesichert. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen) des Versicherten.

Gegenüberstellung der einzelnen Varianten der Pflegezusatzversicherung:

  Pflegerente Pflegetagegeld Pflegekosten
Versicherer Lebensversicherer Krankenversicherer Krankenversicherer
Leistungsumfang Rentenzahlung Zahlung eines festen Tagessatzes Erstattung der Restkosten, welche durch die gesetzliche
Pflegeversicherung
nicht abgedeckt sind (meistens sind Höchstgrenzen
festgelegt)
Verwendung der
Leistung
Der Versicherte kann frei über
das Geld verfügen.
Der Versicherte kann frei über
das Geld verfügen.
Leistungen sind zweckgebunden
- Nachweis muss erfolgen - z.B. durch Rechnungen

Folgendes wird bei der Prämienberechnung berücksichtigt:

  • Höhe der Absicherung
  • Eintrittsalter
  • Geschlecht
  • Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages

Der bundesweit tätige medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellt die Pflegebedürftigkeit fest.

Folgende drei Stufen der Pflegebedürftigkeit werden dabei unterschieden:

Pflegestufe I
Erhebliche Pflegebedürftigkeit - mind. 1,5 Std. am Tag

Pflegestufe II
Schwerpflegebedürftigkeit - mind. 3 Std. am Tag

Pflegestufe III
Schwerstpflegebedürftigkeit - mind. 5 Std. am Tag

Bei der privaten Pflegezusatzversicherung richtet sich der Versicherer bei der Einstufung in eine Pflegestufe entweder nach dem MDK oder legt seine eigenen Kriterien zu Grunde.

Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wird unterschieden zwischen häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege und vollstationärer Pflege. Bei der häuslichen Pflege kann ein Pflegegeld beantragt werden, wenn ein Familienangehöriger die Person selbst pflegt.

2010 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III
Häusliche Pflege durch Angehörige monatlich 225 €  430 €  685 €
Häusliche Pflege durch Pflegedienst monatlich  440 €  1.040 €  1.510 €
Vollstationäre Pflege im Pflegeheim monatlich  1.023 €  1.279 €  1.510 €



Beispiel: Die Kosten bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst

2010 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III
durchschnittliche monatliche Kosten ca. 810 €  ca. 1.950 €  ca. 3.360 €
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung  440 €  1.040 €  1.510 €
Eigenleistungen des Versicherten  370 €  910 €  1.850 €


Beispiel: Die Kosten bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim

2010 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III
durchschnittliche monatliche Kosten ca. 2.380 €  ca. 2.950 €  ca. 3.480 €
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung  1.023 € 1.279 € 1.510 €
Eigenleistungen des Versicherten 1.357 €  1.671 €  1.970 €

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