Photovoltaikanlagenversicherung

Wohngebäude

Schutz für Ihr Kraftwerk – Sicherung Ihrer Rendite!

Eine Photovoltaikanlage - Ihr Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik im Wert von mehreren tausend Euro, ist zwangsweise auch den unschönen Seiten der Natur – wie z.B. Stürmen und Hagel – ausgeliefert. Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen schnell einbrechen. Zusammen mit den aufzubringenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell nie erreicht.



Unsichtbar
Spannungsschwankungen im Netz, deren Ursache nicht genau nachvollzogen werden konnten, führten zu einem Kurzschluss im Wechselrichter. Dieser musste komplett ausgetauscht werden. Zum Glück handelte es sich um eine relativ neue Anlage, was einen raschen Austausch des beschädigten Gerätes ermöglichte. Der Schaden wurde auf ca. 500 € geschätzt.

“Spielende“ Kinder
Kinder warfen aus Übermut und Langeweile Steine auf die Module eines Sonnenkollektors und beschädigten dabei die transparente Kollektorabdeckung. Da die Kinder noch nicht deliktfähig waren und auch den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden konnte, gab es keinen durchsetzbaren Schadensersatzanspruch. Der Schaden wurde auf 5.500 €geschätzt.

Erfolglos
Über Nacht entwendeten unbekannte Täter die leichter zugänglichen Teile einer bereits montierten Photovoltaikanlage. Die Ermittlungen der Polizei verliefen erfolglos. Der Schaden wurde auf 7.200 € geschätzt.

Kleine Ursache - große Wirkung
Relativ unscheinbare Bissspuren hinterließen Marder an der Verkabelung einer Photovoltaikanlage. Diese reichten aus, um die Anlage funktionsunfähig zu machen, sodass über mehrere Tage kein Strom eingespeist werden konnte. Der Ertragsausfall wurde auf 550 € geschätzt.

Geeignet für alle Photovoltaikanlagenbetreiber insbesondere dann, wenn die Anlage kreditfinanziert ist.

Alle Teile der Photovoltaikanlage insbesondere Module und Tragekonstruktion, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc.

Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen.

Insbesondere durch:

  • Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit,
  • Vandalismus
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
  • Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
  • Marder-/Tierbiss

Sofern vereinbart deckt die Photovoltaikanlagenversicherung auch die Kosten ab, die durch den Ertragsausfall der Anlage entstehen. Das heißt: Nach einem versicherten Schaden übernimmt der Versicherer die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens – meist auf Basis fester Tagessätze.

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Kriegsereignisse, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben
  • betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung, vorhandene Mängel und Garantie

Versicherungsschutz besteht für die montierte Anlage am Versicherungsort.

Die Versicherungssumme setzt sich zusammen aus dem Neuwert der Anlage zuzüglich der Kosten für die Installation (inkl. Eigenleistungen).

Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall.

Zusätzlich werden bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.

Ertragsausfallversicherung: Nach einem versicherten Schaden in der Photovoltaikanlagenversicherung. Kann die Anlage meist nicht unmittelbar wieder in Betrieb genommen werden. Oft dauert die Reparatur oder die Beschaffung der Ersatzteile längere Zeit. In diesem Zeitraum fehlen die geplanten Einnahmen der Anlage. Bei Abschluss einer Ertragsausfallversicherung übernimmt der Versicherer die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens – meist auf Basis fester Tagessätze.

Betreiberhaftpflichtversicherung: Da der Betreiber einer Photovoltaikanlage ein Gewerbe anmelden muss, um Strom in das öffentliche Netz einspeisen zu dürfen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung. Denn das Betreiben der Anlage ist eine unternehmerische Tätigkeit. Um gegen Schadensersatzansprüche, die in Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage stehen, versichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Betreiberhaftpflichtversicherung.

Montageversicherung: Gerade während der Montage einer Photovoltaikanlage können leicht größere Schäden z.B. durch Ungeschicklichkeit, höhere Gewalt und Diebstahl an der Anlage entstehen. Bis zur Übernahme durch den Besteller trägt das bauausführende Unternehmen die Gefahr für die zu errichtende Anlage. Deshalb empfiehlt sich für Installationsbetriebe und für die private Eigenmontage der Abschluss einer Montageversicherung.

Sparteninformation Photovoltaikanlagenversicherung

Wir sind persönlich für Sie da!

Sie erreichen Buck Versicherungsmakler unter
Telefon 040 / 64 22 44 55 oder service@versicherungsmakler-buck.de

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