Privthaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung

Ein „Muss“ für jeden!

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 BGB).

Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!



Rotwein
Während eines Abendessens bei Freunden entglitt dem Gast ein volles Glas Rotwein. Dabei wurde der weiße Teppich in Mitleidenschaft gezogen. Mit Hilfe einer speziellen Reinigung konnten die Flecken entfernt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 200 € geschätzt.

Zigarette
Während einer Autofahrt „entsorgte“ der Fahrer seine brennende Zigarette, indem er diese aus dem Fenster in Richtung eines Waldes warf. Durch die glimmende Zigarette wurde ein Waldbrand entfacht, der umfangreiche Löscharbeiten der örtlichen Feuerwehren erforderte. Zusätzlich wurde der Fahrer zur Kostenübernahme für die Wiederaufforstung des Waldes verpflichtet. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 47.000 € geschätzt.

Vorbei
Beim Fußballspielen im Garten mit seinen Kindern schoss der Familienvater in Richtung Tor - jedoch leider knapp daneben. Der Fußball durchschlug die Scheibe eines Gewächshauses des Nachbarn. Die Schadenhöhe wurde auf 400 € geschätzt.

Anerkennung
Während eines Spaziergangs schlug ein langjähriger Bekannter seinem Freund anerkennend auf die Schulter. Dieser war jedoch darauf nicht vorbereitet, kam aus dem Gleichgewicht und fiel mehrere Stufen einer Treppe hinunter, an der die beiden vorbei gingen. Dabei zog der Freund sich eine Fraktur des Schulterblattes zu und machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Die Krankenkasse nahm den Schadenverursacher zusätzlich für die Behandlungskosten in Regress. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 19.000 € geschätzt.

Zu schnell
Ein Inline-Skater fuhr morgens mit hohem Tempo seine täglichen Runden um den See. In Gedanken versunken, erkannte er zu spät eine Joggerin, die den Weg kreuzte. Beim Zusammenstoß ist das Handgelenk gebrochen und das Knie der Joggerin stark geprellt. Die Joggerin machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Zusammen mit den Regressforderungen der Krankenkasse für die Behandlungskosten wurde die Schadenhöhe auf ca. 15.000 € geschätzt.

Ein absolutes „Muss“ für jede Privatperson.

Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.

Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Versicherter Personenkreis:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatten
  • Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
  • Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden. Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.
  • Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.
  • Vorsatz
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Gefälligkeitsschäden
  • Nebenberufliche Tätigkeiten und Ausübung eines Ehrenamtes
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
  • Allmählichkeitsschäden
  • Verlust von Schlüsseln

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannte Punkte können jedoch je nach Bedingungswerk auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

Tierhalterhaftpflichtversicherung:
Besitzer von Pferden, Eseln, Hunden und anderen Haustieren sind grundsätzlich für die Schäden, die diese Tiere verursachen, verantwortlich. Gerade weil die Tiere unberechenbar sind, sollten Sie sich vor Schadenersatzansprüchen mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:
Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht). Da dies – gerade bei vermieteten Objekten – nicht immer ohne Probleme möglich ist, empfiehlt sich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:
Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen – insbesondere von Heizöl – ist eine riskante Angelegenheit. Insbesondere die Schadenhöhe ist gewaltig, wenn auch nur wenige Liter Öl das Grundwasser verschmutzen. Kosten, die über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gedeckt sind.

Bauherrenhaftpflichtversicherung:
Wer an-, um-, oder neu baut haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden. Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten Gefahr trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung Rechnung.

Sparteninformation Privathaftpflichtversicherung

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