D&O - Directors & Officers-Versicherung

Directors- und Officers-Versicherung

Wer entscheidet haftet!

Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen gehen die Schäden oft in die Millionen. Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.



EDV-Anlage
Ein Geschäftsführer erwirbt eine für das Unternehmen ungeeignete EDV-Anlage. Durch seine unzureichenden Erkundigungen über die Anlage, fallen erhebliche Nachbesserungen an.

Vertragsabschluss
Der Geschäftsführer soll bei Abschluss eines risikoreichen Vertrages gegenüber dem Vertragspartner nicht zum Ausdruck gebracht haben, dass er nicht für sich, sondern für die von ihm vertretene GmbH tätig wird; der Vertragspartner verlangt von ihm Schadenersatz wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss.

Fusion
Das Vorstandsmitglied einer Genossenschaft wird von den Genossen und Gläubigern wegen Schäden in Anspruch genommen, die durch die Verschmelzung mit einer anderen, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Genossenschaft entstanden sind.

Finanztransaktionen
Der Aufsichtsrat einer Firma unterlässt es, das Vorstandsmitglied wegen rechtswidriger Finanztransaktionen persönlich in Regress zu nehmen.

Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wie z.B. GmbH Geschäftsführer, Vorstand, Generalbevollmächtigte und der Kontrollorgane, wie z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat oder Kuratorium sowie für Prokuristen und leitende Angestellte.

Die D&0 Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht.

Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder von  Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtliche Notierung oder Aktionärszusammensetzung einen persönlicher Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. 1,5-fach des Jahresbruttofestbezuges.

Nicht versichert bleiben u.a. Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung (sofern Wissentlichkeit nicht durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer versicherten Person festgestellt ist) sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.

Versichert werden Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen- noch  Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen Schäden herleiten.

Die Directors & Officers-Versicherung gilt weltweit. Für Risiken in den USA gibt es besondere Regelungen.

Im Fall eines Vermögensschaden geht es vor allem auch um Ihre berufliche Reputation. Damit Sie dann nicht allein dastehen, beraten Sie spezialisierte Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten. Der Versicherungsschutz umfasst die  angemessenen und erforderlichen Gebühren und Ausgaben, um den Schaden für das Ansehen der versicherten Person abzuwehren oder zu mindern.

Da durch den gesetzlich festgelegten Pflichtselbstbehalt für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften eine Deckungslücke entsteht, ist es zu empfehlen,  diese durch eine private D&O Selbstbehaltsversicherung abzusichern.

Sparteninformation D&O Versicherung

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