Bevor es zu spät ist.
Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeuge, Maschinen, etc. . Feuer-, Raub- und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören - und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche, sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.
Einbruch und Vandalismus im Zoo- und Angelgeschäft
In der Nacht brechen Unbekannte in ein Zoo- und Angelgeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung hierüber. Mehrere Aquarien werden zerschlagen, die Waschbecken mit Katzenstreu gefüllt und überflutet. Es entstehen erhebliche Durchnäßungsschäden an Inventar und Waren. Weiterhin werden die PC‘s im Büro zerstört.
Brand in Gemischtwarenhandel
Durch einen technischen Defekt in der Elektronik einer Kühltruhe entstand ein relativ kleines Feuer in einem Gemischtwarenhandel. Glücklicherweise griff das Feuer nicht auf den kompletten Laden über. Abgesehen von der Neuanschaffung für die Kühltruhe in Höhe von 1.500 Euro, kamen auf den Besitzer 10 Tage Reinigungsarbeiten für die Entfernung der Verrußungen an der Einrichtung hinzu.
Überflutung eines Elektroniklagers
Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge wurde das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und gelangten in die Kellerschächte einer Elektronikfirma, die dort fertige und halbfertige Ware lagerte. Das Wasser stand ca. 40 cm hoch und vernichtete somit alle bereits produzierten Lieferungen der nächsten 6 Wochen.
Dach einer Lagerhalle abgedeckt
Auf Grund eines schweren Herbststurms wurde von einem Großhändler für Spielwaren das Dach einer Lagerhalle auf über 20 m² abgedeckt. Als Folge konnte nun Regen und Hagel ungehindert die in der Halle gelagerten Waren durchnässen. In den meisten Fällen war eine wirtschaftlich sinnvolle Reparatur nicht mehr möglich.
Für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.
Bewegliche Sachen am Versicherungsort, wie: technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.
Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.
Sie erreichen Buck Versicherungsmakler unter
Telefon 040 / 64 22 44 55 oder service@versicherungsmakler-buck.de
Sie erreichen ULLMANN Versicherungsmakler unter
Telefon 040 / 64 22 37 57 oder service@versicherungsmakler-ullmann.de
Sprechen Sie uns an – wir freuen uns darauf, Sie zu beraten!