Glasversicherung - Gewerbe

Glasversicherung Gewerbe

Vorsicht: zerbrechlich

Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich bereits Gedanken gemacht, welche Kosten auf Sie und Ihren Betrieb zukommen können, wenn eine Ihrer Scheiben zerstört wird? Geld, das Ihnen unverzüglich zur Verfügung stehen muss. Denn ein Aufschub der Reparatur ist meistens nicht möglich.



Erfolglose Ermittlungen
Leider haben nicht alle Mitmenschen Respekt vor dem Eigentum anderer. Dies musste auch ein Boutique-Besitzer feststellen, nachdem er das Schaufenster seines Ladens eines Morgens vollkommen zerstört vorfand. Mittels eines Pflastersteines wurde in der voran gegangenen Nacht die Schaufensterscheibe ohne erkennbares Motiv eingeworfen. Die Ermittlungen der Polizei blieben leider ergebnislos. Die Schadenhöhe wurde auf 1.600 € geschätzt.

Klassiker
Durch Temperaturunterschiede und dem damit verbundenen Dehnungsverhalten von Glasscheiben treten oft Risse auf, welche den  Austausch der kompletten Scheibe notwendig machen. Diese unerfreuliche Erfahrung musste auch ein Dachdeckerbetrieb machen, der mittels eines  verglasten Vorbaus verschiedene Ziegelarten bewirbt. Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt.

Die neue PC-Anlage
Bei dem Vorhaben, eine neue PC-Ausstattung in die Büroräume des  Arbeitgebers zu bringen, hinterließen die Mitarbeiter des Juweliers teure  Spuren. Bei der Durchquerung des Ladenlokals stolperte einer der beiden  Angestellten und stürzte in eine größere Ausstellungsvitrine, die dabei  komplett zerstört wurde. Die Schadenhöhe wurde auf 800 € geschätzt.

Unwetter
Die Lichtkuppel einer Produktionshalle wurde bei einem starken Unwetter von  herumwirbelnden Ästen und Hagel an mehreren Stellen durchschlagen. Ungefähr die Hälfte der Glasscheiben musste mit Hilfe einer Hebebühne  ausgetauscht werden. Die Schadenhöhe wurde auf 6.500 € geschätzt.

Sinnvoll für Betriebe, deren Gebäude mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind.

Am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dächern.

Im Gebäude/Mobiliar: Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen.

Zusätzlich gegen Mehrbeitrag versicherbar:
Scheiben und Platten aus Kunststoff, Platten aus Glaskeramik, Glasbausteine und Profilgläser, Lichtkuppeln aus Glas und Kunststoff, Aquarien, Terrarien, Leuchtreklamen und Bleiverglasungen.

Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren Versicherung“ d.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.

  • Beschädigungen der Oberflächen oder Kanten von Glasflächen wie z.B. Schrammen, Muschelausbrüche oder auch Kratzer
  • Mehrscheiben-Isoliergläser, die aufgrund undichter Randverbindungen „blind“ werden.
  • Aquarien, Terrarien, Leuchtreklamen, Hohlgläser, Bleiverglasungen, Photovoltaikanlagen (nur bei zusätzlicher Versicherung)

Der Versicherungsschutz besteht nur für fest montierte Scheiben sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort, also die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden.

Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt. Größere Glasscheiben (über 6-8 qm) z.B. Schaufenster müssen separat versichert werden. Diese werden in der Regel nicht von der pauschalen Glasversicherung erfasst.

Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen wie z.B.  Notverglasungen, Kräne oder auch Gerüste.

Glasscheiben sind nur ein Teil des Betriebsgebäudes und der Betriebseinrichtung. Mauerwerk, Dach und die komplette Einrichtung (Vorräte, Maschinen, usw.) stellen große Werte dar, die es abzusichern gilt. Das Gefahrenpotenzial durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch, usw. ist  gewaltig! Für diese Risiken empfehlen wir eine Betriebsgebäude- und eine Geschäftsinhaltsversicherung.

Sparteninformation Glasversicherung - Gewerbe

Wir sind persönlich für Sie da!

Sie erreichen Buck Versicherungsmakler unter
Telefon 040 / 64 22 44 55 oder service@versicherungsmakler-buck.de

Sie erreichen ULLMANN Versicherungsmakler unter
Telefon 040 / 64 22 37 57 oder service@versicherungsmakler-ullmann.de

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